SG: Weiterführung des Förderprogrammes
Das Förderprogramm des Kanton St. Gallen kann nahtlos weitergeführt werden. Der Kantonsrat hat einen Gesamtkredit von 105 Mio. Franken für die Zeit von 2021 – 2025 bewilligt. Über einen zusätzlichen Nachtragskredit in der Höhe von 17,2 Millionen Franken für die Umsetzung von Förderungsmassnahmen aus dem neuen St. Galler Energiekonzept 2021‑2030 entscheidet das Stimmvolk im Juni 2021. Der Nachtragskredit wird durch Globalbeiträge des Bundes im Umfang von etwa 25 Millionen Franken ergänzt.