SG: Neues EnG ab 1. Juli 2021 in Kraft
Nachdem der Kantonsrat mit 96 zu 20 Stimmen in dritter Lesung im September 2020 das neue Energiegesetz angenommen hatte, verstrich die Referendumsfrist ungenutzt. Der Regierungsrat beschliesst das Inkrafttreten auf 1. Juli 2021.
Die wichtigsten Änderungen sind:
- Höhere Effizienz bei Neubauten
- Wärmeerzeugerersatz mit Standardlösungen und max. 80% nicht erneuerbarer Energie
- Eigenstromerzeugung mit Ersatzabgabe
- Sanierungspflicht für Elektroheizungen wurde bedauerlicherweise nicht aufgenommen
- Verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung bleibt verpflichtend bei den betroffenen Gebäuden für Warmwasser und Heizung
- Vorbildfunktion der Bauten der öffentlichen Hand
Quelle Bild: Architektur: Kämpfen Zinke + Partner